Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2021

Deutlicher Handlungsbedarf, aber keine Massnahmen – der massive Widerspruch bei den Unternehmenssteuern ist unhaltbar

Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2021: Deutlicher Handlungsbedarf, aber keine Massnahmen – der massive Widerspruch bei den Unternehmenssteuern ist unhaltbar

Medienmitteilung 21.06.2019 - Heute endet die Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2021 des Kantons Bern. Die Unternehmerinitiative Fokus Bern teilt die Einschätzung des Regierungsrats, dass der Kanton Bern massiven Handlungsbedarf bei den Unternehmenssteuern hat. Trotz des ausgewiesenen Handlungsbedarfs ist im vorliegenden Gesetzesentwurf keine Senkung der Unternehmenssteuer vorgesehen. Dieser Widerspruch ist aus Sicht von Fokus Bern unhaltbar. Die Regierung ist verpflichtet, der drohenden Schwächung des Standorts und der kantonalen Volkswirtschaft entgegenzuwirken und zumindest eine moderate Senkung der Unternehmenssteuern umzusetzen. Die STAF-Abstimmung hat deutlich gezeigt: eine austarierte Vorlage ist im Interesse der Bevölkerung. Deshalb sind in der Steuergesetzrevision 2021 Entlastungen für natürliche und juristische Personen vorzusehen. Dies wäre auch ein wichtiges Signal, um dem Image des «wirtschaftsfeindlichen» Kantons Bern entgegenzuwirken.

Bereits heute befindet sich der Kanton Bern auf dem drittletzten Platz im kantonalen Vergleich der Unternehmensbesteuern. Ohne Gegenmassnahmen manövriert sich Bern vollends ins Aus; denn mit einer effektiven Steuerbelastung von 21.63 % ist man schlicht nicht konkurrenzfähig.

Peter Stämpfli, Präsident von Fokus Bern, hält fest: «Es gilt mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich der Kanton Bern bei der Unternehmensbesteuerung als einziger mit einem Steuersatz von über 20 % weit abgeschlagen hinter allen anderen Kantonen einreiht. Eine derart massive Schwächung des Standorts und der kantonalen Volkswirtschaft kann nicht im Interesse der Berner Bevölkerung sein.»

Der Beschluss, aufgrund der Ablehnung der Vorlage zur «Steuergesetzrevision 2019» in der Volksabstimmung vom November 2019, komplett auf eine Senkung der Gewinnsteuer zu verzichten und die politisch mehrheitsfähige «Steuerstrategie 2019-2022» über den Haufen zu werfen, ist aus Sicht von Fokus Bern nicht nachvollziehbar. Die Interpretation, dass das Nein zur Steuergesetzrevision 2019 als kategorisches Nein zu einer Senkung auch im Hinblick auf die neue Schweizer Steuerlandschaft zu werten ist, wird von Fokus Bern nicht geteilt. Das Nein dürfte vielmehr der Gesetzesvorlage an sich geschuldet gewesen sein, die keine Erleichterungen für natürliche Personen und den stark belasteten Berner Mittelstand vorsah.

Das Nein zur USR III und deutliche Ja zur STAF (Neuauflage USR III) haben gezeigt, dass eine austarierte Vorlage durchaus im Interesse der Gesamtbevölkerung ist. Zugleich anerkennt Fokus Bern, dass eine deutliche Senkung der Unternehmenssteuern beim Stimmvolk auf Widerstand stösst. Eine moderate Senkung der Unternehmenssteuern im Geiste der Steuerstrategie 2019-2022, kombiniert mit gezielten Erleichterungen für natürliche Personen, erscheint Fokus Bern deshalb der richtige Weg für den Kanton Bern.

Die weiteren Punkte des Gesetzesentwurfs, namentlich die Umsetzung der STAF-Vorlage sowie die Erleichterungen für natürliche Personen, werden von Fokus Bern begrüsst und unterstützt.

Zur STAF-Umsetzung: Es ist wichtig, dass der Kanton Bern den verfügbaren Handlungsspielraum nutzt und die Ersatzmassnahmen möglichst wirkungsvoll ausgestaltet. Insbesondere begrüsst Fokus Bern, dass bei den Patentboxen und beim Überabzug für Forschungs- und Entwicklungskosten maximale Erleichterungen ermöglicht werden sollen.

Zu den natürlichen Personen: Die steuerliche Belastung der natürlichen Personen ist zu hoch – gerade für den Mittelstand. Es ist deshalb wichtig, dass der Regierungsrat gezielte Entlastungsmassnahmen vorschlägt. Die vorgesehene Erhöhung des maximalen Abzugs für Kinderdrittbetreuung ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist unter dem Blickwinkel des Fachkräftemangels, der Gleichberechtigung sowie der Positionierung des Kantons Bern als familienfreundlicher und attraktiver Wohnstandort ein wichtiger Faktor.

Zusammenfassend fordert Fokus Bern in ihrer Stellungnahme die Ausarbeitung einer ausgewogenen Gesetzesvorlage, die moderate steuerliche Entlastungen für natürliche und juristische Personen umfasst.

Vollständige Stellungnahme

zum Anfang der Seite