Bern, 30.06.2017 – Heute endet die Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2019 des Kantons Bern. Die Unternehmerinitiative Fokus Bern bedauert, dass die darin vorgesehenen Massnahmen zur Senkung der Unternehmenssteuer zu zaghaft formuliert sind und nicht verbindlich im Gesetz festgeschrieben werden sollen. Die vorgeschlagene gestaffelte Einführung der Gewinnsteuersenkung mit Zwischenüberprüfung lehnt Fokus Bern entschieden ab – es ist nicht zielführend, dass die politische Debatte zwei Mal geführt werden muss. Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit.
Die Unternehmerinitiative Fokus Bern begrüsst grundsätzlich die Bemühungen der Regierung zur Senkung der Unternehmenssteuer. Die in der Steuergesetzrevision 2019 vorgeschlagenen Massnahmen sind jedoch zu zaghaft, um die Attraktivität des Kantons als Wirtschaftsstandort langfristig zu erhalten – geschweige denn zu steigern. Die Regierung ist sich des Handlungsbedarfs bewusst, die bernischen Gewinnsteuersätze sind im interkantonal und international nicht konkurrenzfähig. Trotzdem wird im aktuellen Entwurf zur Steuergesetzrevision ein Schritt zurück gemacht: Selbst die in der Steuerstrategie 2016 verabschiedete Senkung auf 16.37 % – die den Kanton Bern im Kantonsvergleich wenigstens vom Schlusslicht in das Mittelfeld gebracht hätte – sollen nun nicht verbindlich festgeschrieben, sondern gestaffelt diskutiert werden. Aus Sicht von Fokus Bern muss der Beschluss zur Senkung der Gewinnsteuer nun endlich verbindlich gefällt und im Gesetz verankert werden. Dies schafft Planungssicherheit für die Unternehmen.
Forderungen zur Vorlage
Der Kanton Bern wird nicht umhinkommen, die Gewinnsteuer für Unternehmen zu senken; die Steuervorlage17 bringt uns zusätzlich in Zugzwang. Ziel muss es sein, Bern im Kantonsvergleich in den vorderen Rängen zu positionieren. In Zahlen bedeutet dies ein Steuersatz in der Grössenordnung von 12 %. Fokus Bern ist überzeugt, dass der Kanton Bern den Mut haben soll, einen entscheidenden Schritt vorwärts zu machen. Der Gewinnsteuersatz und die Frist zur Erreichung des definierten Zielsatzes sind auf Gesetzesstufe zu verankern. Im Mindesten muss die in der Steuerstrategie 2016 gutgeheissene Senkung des Gewinnsteuersatzes (16,37 %) dem Grossen Rat bei der Steuergesetzrevision verbindlich zum Beschluss vorgelegt werden.
Schluss mit der blockierenden NFA-Ausrede
Der Kanton Bern soll den Mut aufbringen, aus eigener Kraft stärker zu werden. Das blockierende Schielen auf den Nationalen Finanzausgleich (NFA) ist nicht zielführend. Es darf nicht sein, dass wegen der NFA-Hebelwirkung an schlechten Steuersätzen für den Unternehmensstandort Bern festgehalten wird. Allfällige Herausforderungen mit dem NFA sind im Rahmen der Debatte um den NFA anzugehen – unabhängig von der Unternehmenssteuer. Der Bundesrat ist derzeit daran, einen Vorschlag zur Reform des NFA zuhanden des eidgenössischen Parlaments auszuarbeiten. In diese Diskussion soll und muss sich der Kanton Bern weiterhin einbringen.
Vollständige Vernehmlassungsantwort von Fokus Bern