Bern, 14.04.2015 – Die Unternehmerinitiative Fokus Bern nimmt die Gelegenheit wahr, sich zum Unternehmenssteuerreformgesetz III des Bundes zu äussern. Fokus Bern anerkennt die Notwendigkeit einer Revision. Die Schweiz kann sich dem internationalen Druck zur Aufhebung der Holding- und Domizilprivilegien nicht entziehen.
Die USR III ist finanzpolitisch und volkswirtschaftlich von entscheidender Bedeutung für die Schweiz. Bei der Umsetzung gilt es, den noch vorhandenen internationalen Spielraum optimal zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz nicht unnötig zu gefährden.
Fokus Bern hat den Eindruck, dass nicht alle Handlungsoptionen ausgelotet bzw. berücksichtigt wurden. Zum Beispiel das Steuersystem von Malta wurde von der EU homologiert, obwohl es sehr viel günstiger ist als der Domizilstatus: Der Gewinnsteuersatz in Malta beträgt zwar offiziell 35 Prozent, jedoch erhalten die Aktionäre unmittelbar nach der Ausschüttung (Dividende) vom maltesischen Staat eine Rückvergütung von 30 Prozent, womit die Steuerbelastung im Ergebnis auf 5 Prozent sinkt. Solche und ähnliche von der EU anerkannte Systeme sollten geprüft und allenfalls in die USR III eingebaut werden.
Es ist entscheidend, dass alle bestehenden Entlastungsmöglichkeiten konsequent umgesetzt werden (insbesondere das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket KAP), bevor neue Steuern überhaupt in Erwägung gezogen werden. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auch die Interessen der zahlreichen KMUs gebührend berücksichtigt werden – sie bilden das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Der Fokus darf nicht ausschliesslich auf den globalen, multinationalen Unternehmen liegen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft beruht auf einem bewährten Zusammenspiel von grossen und kleinen, von internationalen und lokalen Firmen.
Zur vollständigen Stellungnahme:
Vernehmlassungsantwort von Fokus Bern zur USR III